Hausdurchsuchung · Strafrecht · Linz · Oberösterreich
Eine Hausdurchsuchung ist für Betroffene oft überraschend und belastend. Gerade in den ersten Minuten werden jedoch Entscheidungen getroffen, die für den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidend sein können.
Je strukturierter die ersten Schritte, desto größer bleibt der Handlungsspielraum.
Einordnung
Eine Hausdurchsuchung ist eine behördliche Maßnahme zur Auffindung von Beweismitteln. Sie kann Wohnungen, Geschäftsräume, Fahrzeuge oder elektronische Geräte betreffen und wird meist aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses durchgeführt.
Wichtig: Eine Hausdurchsuchung bedeutet nicht automatisch, dass es zu einer Anklage oder Verurteilung kommt.
Typische Situationen
Wirtschafts- oder Finanzstrafverfahren
Anzeige durch Dritte
Verdacht auf Beweisvernichtung
Ermittlungen im unternehmerischen Umfeld
Komplexe Sachverhalte mit mehreren Beteiligten
Sofortmaßnahmen
Gerade in der Anfangsphase ist es wichtig, ruhig zu bleiben und keine unüberlegten Schritte zu setzen.
Erstkontakt
Eine Hausdurchsuchung ist belastend – muss aber nicht unkontrollierbar sein. Ein frühes, strukturiertes Vorgehen hilft, Fehler zu vermeiden und den weiteren Verlauf aktiv mitzugestalten.
Kanzleisitz: Linz · Oberösterreich · Tätigkeit im Rahmen von HNW Rechtsanwälte