Beschlagnahme · Strafrecht · Linz · Oberösterreich
Die Beschlagnahme von Unterlagen, Datenträgern oder elektronischen Geräten ist für Betroffene oft mit Unsicherheit verbunden. Gerade hier ist ein strukturierter Umgang entscheidend, um unnötige Nachteile im weiteren Verfahren zu vermeiden.
Je strukturierter die Sicherstellung erfolgt, desto besser lässt sich der weitere Verlauf steuern.
Einordnung
Eine Beschlagnahme dient der Sicherstellung von Beweismitteln im Strafverfahren. Betroffen sein können Unterlagen, Datenträger, Mobiltelefone, Computer oder andere Gegenstände, die aus Sicht der Ermittlungsbehörden relevant sind.
Die Maßnahme erfolgt häufig im Zuge einer Hausdurchsuchung, kann aber auch gesondert angeordnet werden.
Häufig betroffen
Mobiltelefone und Smartphones
Computer, Laptops und Server
Externe Datenträger und USB-Sticks
Geschäftsunterlagen und Buchhaltungsbelege
Verträge, Korrespondenz, Notizen
Verhalten
Die Beschlagnahme selbst lässt sich oft nicht verhindern – wohl aber, wie weitreichend die Folgen sind.
Erstkontakt
Eine Beschlagnahme ist ein tiefer Eingriff – ein geordnetes Vorgehen hilft, den Überblick zu behalten und die nächsten Schritte klar zu definieren.
Kanzleisitz: Linz · Oberösterreich · Tätigkeit im Rahmen von HNW Rechtsanwälte